Ort der Ankörung ist in der Regel die Windhunderennbahn, Haldenweg, 4932 Lotzwil. (GPS-Daten: 47°11'36.35"N / 7°46'53.82"E). Die Ankörung besteht aus zwei Teilen:
Der Körverhaltensbeurteilung (KVB), auch Wesensprüfung genannt, und der Exterieurbeurteilung (EXT). Für die Zuchtzulassung müssen beide Prüfungen erfolgreich absolviert werden.
Hunde, welche die Zulassungsbedingungen für die Ankörung erfüllen (s.
Zuchtreglement SSSC, Art. 4.2.), können jederzeit angemeldet werden. Dazu ist das Anmeldeformular an den
Zuchtwart zu senden.
Der Anmeldung zur Ankörung müssen folgende Dokumente beigelegt werden:
Kopien der vollständigen Abstammungsurkunde, des offiziellen CEA Auswertungsformulars oder der DNA-Analyse (falls nicht ein Elternteil gemäss Pedigree genetisch frei von CEA ist).
Das DNA-Profil ist seit dem 1.7.2024 für alle zur Zucht vorgesehenen Hunde von der SKG vorgeschrieben. Dazu muss Ihr Tierarzt eine Blutprobe Ihres Hundes ins Labor schicken (s. u. Antragsformular DNA-Profil)
Sobald dem
Zuchtwart die Unterlagen komplett vorliegen, ist der Hund für den nächstmöglichen Termin vorgemerkt.
Die Teilnahmebestätigung mit Rechnung und den Angaben über den Ablauf der Zuchtzulassungsprüfung wird rund zwei Wochen vor dem Ankörungstermin verschickt.
- Die Gebühren für die ordentliche Ankörung betragen CHF 160.-- für Clubmitglieder und CHF 320.-- für Nichtmitglieder.
Zu beachten:
- Das Original der Abstammungsurkunde und das DNA-Profil müssen zwingend bei der Ankörung abgegeben werden.
- Der Eigentümer des Hundes muss auf der Ahnentafel eingetragen sein.
- Der angemeldete Hund muss im SHSB eingetragen sein.
- Die Chipnummer muss auf der Abstammungsurkunde ersichtlich sein.