Züchten

Nachstehend fassen wir kurz die wichtigsten Punkte zusammen, die gemäss Zuchtreglement bei Paarungen zu beachten sind.

Formelles rund ums Züchten

Vor dem Deckakt

  • Bitte vergewissern Sie sich, dass sowohl der Rüde, als auch die Hündin zur Zucht zugelassen sind und den Zuchtvorschriften entsprechen.
Nach dem Deckakt
  • Es ist Sache des Eigentümers der Hündin, das offizielle SKG-Formular "Deckbescheinigung" zu besorgen, dieses ordnungsgemäss auszufüllen und dem Deckrüdenhalter zur Unterschrift vorzulegen. Durch das Unterzeichnen der Deckbescheinigung bestätigt der Deckrüdenhalter den korrekt vollzogenen Deckakt.
  • Innerhalb von 10 Tagen nach dem Deckakt ist dem Zuchtwart eine Kopie der Deckbescheinigung per Post oder per e-mail zuzuschicken (gemäss Zuchtreglement SSSC Art. 8.1 a).
 Nach der Geburt

  • Die Wurfmeldung hat innerhalb von 8 Tagen ab Wurfdatum per E-Mail oder Wurfmeldeformular mit Nennung aller lebenden und toten Welpen, der Elterntiere sowie von Farbe und Geschlecht der Welpen an den Zuchtwart zu erfolgen (Zuchtreglement SSSC, Art. 8.1. b). 
  • Um die Eintragung des Wurfes in das Schweizerische Hundestammbuch (SHSB) und die Ausfertigung der Abstammungsurkunden bei der SKG beantragen zu können, sind zudem innerhalb von 4 Wochen ab Wurfdatum folgende Dokumente an den Zuchtwart zu senden (Zuchtreglement SSSC, Art. 8.2):

a)     Wurfmeldung (offizielles SKG-Formular)

b)     Original der Deckbescheinigung (offizielles SKG-Formular)

c)     Original der Abstammungsurkunde der Mutterhündin

d)     Kopie des Mitgliederausweises SSSC oder einer anderen Sektion

e)     Bei ausländischen Vatertieren: Kopie der Abstammungsurkunde, Augenattest und Zuchtzulassung im betreffenden Land

f)      wenn bereits bekannt: Meldung der neuen Eigentümer (Formular der SKG)

g)     Kopien allfälliger Titel oder medizinischer Atteste

Bitte schreiben Sie leserlich und kontrollieren Sie die Formulare auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit.

Formularbestellungen:

  • Sämtliche SKG-Formulare (Deckbescheinigung, Wurfmeldung, Meldung der neuen Eigentümer, Hunde-Kaufverträge für Welpen und Junghunde) bestellen Sie bitte bei der

            Stammbuchverwaltung der SKG
            Geschäftsstelle
            Sagmattstrasse 2
            4710 Balsthal
            Tel. +41 31 306 62 62


Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen dienen zu können. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Zuchtwart des Clubs.